Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen
Ziel dieser Förderung ist es die die Markteinführung der vielen anwendbaren Techniken zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und der rationellen Energieverwendung zu beschleunigen, um somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten.
Anforderungen an das Speichersystem nach Punkt 6.17 der Richtlinie:
- in Verbindung mit PV-Anlage
- entweder Neuanlage, oder Nachrüstung (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012)
- Leistung > 30 kWp
- Die Leistungsabgabe der PV am Netzanschlusspunkt muss auf 50 % der installierten PV-Leistung reduziert werden
- Für die Lebensdauer des PV-Systems für 15-Minuten-Werte unter Standardbedingungen
- Verpflichtung besteht auch nach Außerbetriebnahme des Speichersystems
- Zeitwertgarantie des Herstellers > 10 Jahre
Weitere Informationen:
- Pro Anlage nur ein Speichersystem gefördert
- Hersteller von Batteriespeichern von Förderung ausgeschlossen
- Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen ausgeschlossen
- Förderung 50 % der Ausgaben, maximale Förderung 75000€
- Auch entsprechende Mess- und Steuereinheiten gefördert
- Technische Spezifikation des Speichers ist der Bewilligungsbehörde vorzulegen.